Zisternen-Zenzi

Zisterne in Sachsen: Genehmigung und Pflichten

In Sachsen sind Behälter bis 50 m³ und 3 m Höhe verfahrensfrei. Eine Zisterne für Haus und Garten braucht damit in aller Regel keinen Bauantrag.

Die Regel

§ 61 Abs. 1 Nr. 6 c SächsBO: ortsfeste Behälter sonstiger Art mit einem Brutto-Rauminhalt bis zu 50 m³ und einer Höhe bis zu 3 m.

Quelle: Sächsische Bauordnung. Fassungsdatum auf der Quelle nicht angegeben. Geprüft am 7.11.2026.

Überlauf und Versickerung

Dach- und Terrassenwasser darfst du auf dem eigenen Grundstück ohne Erlaubnis versickern, nicht von Kupfer-, Zink- oder Bleidächern und nicht in Schutzgebieten oder auf Altlasten. (Erlaubnisfreiheits-Verordnung Sachsen)

Geht der Überlauf in den Kanal, entscheidet die Entwässerungssatzung deiner Gemeinde. Überlauf richtig planen

Nutzung im Haus

Für WC und Waschmaschine gilt bundesweit die Trinkwasserverordnung: Anzeige beim Gesundheitsamt vier Wochen vor Baubeginn (§ 12), keine Verbindung zur Trinkwasserleitung, Kennzeichnung der Leitungen (§ 13). Mehr dazu

Check für Sachsen

Wo liegt das Grundstück?
Form und Außenmaße

Womit wird geheizt?
Wohin läuft der Überlauf?

Ersteinschätzung, keine Rechtsberatung. Auch ohne Bauantrag gelten der Bebauungsplan, örtliche Satzungen (z. B. Gestaltungs- oder Baumschutzsatzung), das Nachbarrecht deines Landes und der Brandschutz. Verbindlich entscheidet die Bauaufsichtsbehörde. Im Zweifel dort vorher anfragen, das kostet meist nichts.

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