Zisterne: Förderung in Sachsen
Für Sachsen kennen wir derzeit kein laufendes Zisternenprogramm. Frag bei deiner Gemeinde, den Stadtwerken und dem Abwasserbetrieb nach, und schau, ob deine Stadt die Zisterne bei der Niederschlagsgebühr anrechnet.
Was in Sachsen sonst gilt
Genehmigung: Verfahrensfrei sind Behälter bis 50 m³ und 3 m Höhe (§ 61 Abs. 1 Nr. 6 c SächsBO). Eine Hauszisterne liegt meist weit darunter. Regel im Detail
Überlauf versickern: Dach- und Terrassenwasser darfst du auf dem eigenen Grundstück ohne Erlaubnis versickern, nicht von Kupfer-, Zink- oder Bleidächern und nicht in Schutzgebieten oder auf Altlasten. Quelle
Nutzung im Haus: Eine Anlage für WC oder Waschmaschine musst du vier Wochen vor Baubeginn dem Gesundheitsamt anzeigen (§ 12 TrinkwV). Was dazugehört