Zisternen-Zenzi

Niederschlagsgebühr senken: was eine Zisterne wirklich bringt

Viele Gemeinden berechnen Regenwasser getrennt vom Schmutzwasser, nach der Fläche, von der Regen in den Kanal fließt. Eine Zisterne kann diese Fläche rechnerisch verkleinern. Wie viel, regelt jede Gemeinde selbst, und die Unterschiede sind groß.

Stand: 7. November 2026

Was die gesplittete Abwassergebühr ist

Lange haben Gemeinden die Abwassergebühr allein nach dem Trinkwasserverbrauch berechnet. Das Regenwasser vom Dach zahlte man dabei unsichtbar mit, egal wie groß Dach und Einfahrt waren. Heute teilen viele Gemeinden die Gebühr auf, darunter Köln, Stuttgart und München. Man spricht von der gesplitteten Abwassergebühr:

  • Schmutzwassergebühr: je Kubikmeter bezogenem Frischwasser. Man geht davon aus, dass dieses Wasser auch wieder in den Kanal fließt.
  • Niederschlagswassergebühr: je Quadratmeter bebauter oder befestigter Fläche, von der Regen in den Kanal gelangt. Dach, Terrasse und gepflasterte Einfahrt zählen, Rasen und Beete nicht.

Die Niederschlagsgebühr zahlst du jedes Jahr für dieselbe Fläche. Jeder Quadratmeter, der nicht mehr oder nur noch zum Teil angerechnet wird, spart also dauerhaft.

Kanal oder Versickerung: der Überlauf entscheidet

Eine Zisterne hält einen Teil des Regens zurück. Ist sie voll, läuft der Rest über den Überlauf ab. Wohin dieser Überlauf führt, ist für die Gebühr die wichtigste Frage:

  • Überlauf in den Kanal: Die Fläche bleibt angeschlossen. Manche Städte ziehen trotzdem einen Teil ab, als Pauschale oder je Kubikmeter Tankvolumen. Andere rechnen gar nichts an.
  • Überlauf in eine Versickerung auf dem Grundstück: Von dieser Fläche erreicht kein Regen mehr den Kanal. Die Gebühr für die Fläche kann dann ganz entfallen. Voraussetzung ist, dass die Versickerung wasserrechtlich zulässig ist. In Köln brauchst du zusätzlich eine Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang, die du bei den Stadtentwässerungsbetrieben beantragst.

Wie du den Überlauf versickern lässt und was dafür erlaubt sein muss, steht im Ratgeber Überlauf der Zisterne: Kanal, Mulde oder Rigole.

So rechnen drei Großstädte Zisternen an

Eine bundesweite Regel gibt es nicht. Jede Gemeinde legt in ihrer Abwassersatzung fest, ob und wie sie anrechnet. Drei Beispiele zeigen die drei typischen Modelle:

StadtRegel für ZisternenGebühr je m² und JahrStand
KölnKann Wasser aus der Regenwassernutzungsanlage in den Kanal gelangen, etwa über den Notüberlauf, sinkt die Gebühr pauschal um 50 % der angeschlossenen Fläche. Das genutzte Regenwasser wird als Schmutzwasser berechnet.1,39 €Satzung ab 2026
StuttgartJe m³ Zisternenvolumen bleiben 20 m² der angeschlossenen Gebäudefläche unberücksichtigt, höchstens 50 % dieser Fläche. Zisterne nach DIN 1989 mit Notüberlauf zum Kanal. Regentonnen zählen nicht.0,76 €2026
MünchenMinderung nur, wenn der Notüberlauf an eine Versickerung angeschlossen ist und die tatsächliche Einleitungsfläche mindestens 25 % oder 400 m² unter der Veranlagung liegt. Mit Überlauf in den Kanal zählt die Zisterne nicht.1,77 €*ohne Jahresangabe

Eigene Zusammenfassung der Satzung und der Gebührenseiten, Quellen unten. * München: Satz aus dem Rechenbeispiel der Stadt. Gebührensätze ändern sich oft jährlich, prüfe den aktuellen Wert deiner Gemeinde.

Damit hast du die drei Muster, die dir in Satzungen begegnen: ein fester Prozentsatz der angeschlossenen Fläche (Köln), ein Abzug je Kubikmeter Tankvolumen mit Obergrenze (Stuttgart) oder ein Abzug nur bei Abkopplung vom Kanal (München). Lies in deiner Satzung auch die Bedingungen mit: Norm, Mindestvolumen oder Pflicht zur Nutzung im Haus.

Beispielrechnung

Ein Einfamilienhaus mit 150 m² Dachfläche, alles an eine Zisterne mit 5 m³ angeschlossen, Überlauf in den Kanal. 4 Personen nutzen das Regenwasser für WC und Waschmaschine.

PostenStuttgartKöln
Gebühr für 150 m² ohne Zisterne114,00 €208,50 €
Angerechneter Abzug75 m²75 m²
Ersparnis Niederschlagsgebühr pro Jahr57,00 €104,25 €

So kommen die Zahlen zustande: In Stuttgart ergeben 5 m³ × 20 m² zunächst 100 m². Die Obergrenze liegt bei der Hälfte von 150 m², also 75 m². Angerechnet werden 75 m². In Köln ist es unabhängig vom Volumen pauschal die Hälfte der angeschlossenen Fläche. In München brächte dieselbe Anlage mit Kanalüberlauf nichts.

In Köln wird das Regenwasser aus WC und Waschmaschine als Schmutzwasser berechnet: pauschal 10 m³ je Person und Jahr für das WC und 5 m³ für die Waschmaschine, auf Antrag nach geeichtem Zwischenzähler. Im Beispiel sind das 60 m³ × 1,76 € = 105,60 € im Jahr. Das ist kein Nachteil gegenüber vorher: Ohne Zisterne hättest du diese Menge als Trinkwasser bezogen und dafür ebenso Schmutzwassergebühr gezahlt. Was du sparst, ist der Trinkwasserpreis und ein Teil der Niederschlagsgebühr.

Stattdessen mit Überlauf in eine zulässige Versickerung: Dann fließt von den 150 m² kein Regen mehr in den Kanal. Wird die Fläche als abgekoppelt anerkannt, sparst du im Beispiel die volle Niederschlagsgebühr dafür, also 114,00 € in Stuttgart und 208,50 € in Köln. Wie deine Gemeinde abgekoppelte Flächen behandelt, steht in der Satzung.

Antrag und Nachweis

  1. Satzung finden: Suche nach „Abwassergebührensatzung“ oder „Entwässerungssatzung“ und deiner Gemeinde. Die Regel steht meist im Abschnitt zur Niederschlagswassergebühr.
  2. Flächen ermitteln: Welche Dachflächen laufen tatsächlich in die Zisterne? Fallrohre, die daran vorbeiführen, zählen nicht.
  3. Melden: Viele Abwasserbetriebe arbeiten mit einem Flächenerfassungsbogen, so wie Stuttgart. Gib Tankvolumen, angeschlossene Fläche und das Ziel des Überlaufs an. Köln verlangt die Meldung einer Regenwassernutzungsanlage vor der Inbetriebnahme.
  4. Nachweise bereithalten: Rechnung oder Datenblatt des Tanks, eine Skizze mit Fallrohren und Überlauf, Fotos vom Einbau. Bei Versickerung die wasserrechtliche Erlaubnis oder Anzeige, falls nötig.
  5. Zähler klären: Nutzt du Regenwasser im Haus, fragt die Gemeinde meist nach der Menge. Die Wilo-Planungsunterlage sieht dafür einen eigenen Zähler für die Regenwasserentnahme vor. Mehr unter Regenwasser für WC und Waschmaschine.

Ob eine Meldung rückwirkend gilt, regelt die Satzung. Sicher ist nur: Ohne Meldung gibt es keinen Abzug. Ändert sich später etwas, etwa die Zahl der Personen im Haus oder die Nutzung, meldest du das ebenfalls. Köln verlangt das ausdrücklich.

Lohnt sich das?

Allein wegen der Niederschlagsgebühr baut kaum jemand eine Zisterne. Mit Kanalüberlauf liegt die Ersparnis im Beispiel bei 57,00 bis 104,25 € im Jahr, in München bei null. Zusammen mit dem gesparten Trinkwasser und einer möglichen Förderung sieht die Rechnung deutlich besser aus. Wie alles zusammenspielt, steht in Lohnt sich eine Zisterne?. Ertrag, Tankgröße und Ersparnis für deine Postleitzahl rechnet der Zisternen-Rechner aus.

Häufige Fragen

Bringt eine Regentonne einen Abzug bei der Niederschlagsgebühr?

In der Regel nicht. Stuttgart zum Beispiel wertet Regentonnen ausdrücklich nicht als Zisternen. Ob und ab welcher Größe deine Gemeinde einen Speicher anrechnet, steht in ihrer Abwassersatzung.

Muss ich die Zisterne bei der Stadt melden, um den Abzug zu bekommen?

Ja. Der Abwasserbetrieb weiß nicht von selbst, dass du eine Zisterne hast. In Stuttgart gibst du sie im Flächenerfassungsbogen an, in Köln musst du eine Regenwassernutzungsanlage vor der Inbetriebnahme bei den Stadtentwässerungsbetrieben melden. Melde die Anlage deshalb gleich mit dem Einbau.

Zahle ich für das Regenwasser im WC Abwassergebühren?

In vielen Städten ja. Das Wasser aus dem WC geht in den Schmutzwasserkanal, die Schmutzwassergebühr richtet sich aber nach dem bezogenen Trinkwasser. Köln setzt deshalb pauschal 10 m³ je Person und Jahr für das WC und 5 m³ für die Waschmaschine an, oder auf Antrag den Wert eines geeichten Zwischenzählers.

Was bringt der Abzug im Jahr?

In unserer Beispielrechnung mit 150 m² Dach und 5 m³ Tank sind es 57,00 € in Stuttgart und 104,25 € in Köln. Mehr bringt eine vollständige Abkopplung vom Kanal, sofern deine Gemeinde und das Wasserrecht sie zulassen.