Zisterne in Schleswig-Holstein: Genehmigung und Pflichten
In Schleswig-Holstein sind Behälter bis 50 m³ und 6 m Höhe verfahrensfrei. Eine Zisterne für Haus und Garten braucht damit in aller Regel keinen Bauantrag.
Die Regel
§ 61 Abs. 1 Nr. 6 c LBO SH: ortsfeste Behälter sonstiger Art mit einem Brutto-Rauminhalt bis zu 50 m³ und einer Höhe bis zu 6 m.
Schleswig-Holstein erlaubt bis 6 m Höhe.
Quelle: Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein. LBO SH 2021, in Kraft seit 01.09.2022 (Fundstelle und spätere Änderungen nicht verifiziert). Geprüft am 7.11.2026.
Überlauf und Versickerung
Erlaubnisfrei ist Versickern über bewachsenen Oberboden bis 1.000 m², unterirdisch über Rigole oder Schacht nur für Dachflächen bis 300 m². (§ 13 LWG SH)
Geht der Überlauf in den Kanal, entscheidet die Entwässerungssatzung deiner Gemeinde. Überlauf richtig planen
Nutzung im Haus
Für WC und Waschmaschine gilt bundesweit die Trinkwasserverordnung: Anzeige beim Gesundheitsamt vier Wochen vor Baubeginn (§ 12), keine Verbindung zur Trinkwasserleitung, Kennzeichnung der Leitungen (§ 13). Mehr dazu