Zisterne in Saarland: Genehmigung und Pflichten
In Saarland sind Behälter bis 50 m³ und 3 m Höhe verfahrensfrei. Eine Zisterne für Haus und Garten braucht damit in aller Regel keinen Bauantrag.
Die Regel
§ 61 Abs. 1 Nr. 6 c LBO: ortsfeste Behälter sonstiger Art bis zu 50 m³ Brutto-Rauminhalt und bis zu 3 m Höhe.
Quelle: Landesbauordnung (Saarland). Fassungsdatum auf der Quelle nicht angegeben. Geprüft am 7.11.2026.
Überlauf und Versickerung
Eine landesweite Verordnung, die das Versickern von Dachwasser erlaubnisfrei stellt, haben wir für Saarland nicht gefunden. Grundsätzlich braucht Versickern eine wasserrechtliche Erlaubnis (§§ 8, 9 WHG). Frag bei der unteren Wasserbehörde deines Kreises oder deiner Stadt nach.
Geht der Überlauf in den Kanal, entscheidet die Entwässerungssatzung deiner Gemeinde. Überlauf richtig planen
Nutzung im Haus
Für WC und Waschmaschine gilt bundesweit die Trinkwasserverordnung: Anzeige beim Gesundheitsamt vier Wochen vor Baubeginn (§ 12), keine Verbindung zur Trinkwasserleitung, Kennzeichnung der Leitungen (§ 13). Mehr dazu