Zisternen-Zenzi

Zisterne in Hamburg: Genehmigung und Pflichten

In Hamburg sind Behälter bis 50 m³ und 3 m Höhe verfahrensfrei. Eine Zisterne für Haus und Garten braucht damit in aller Regel keinen Bauantrag.

Die Regel

Anlage zu § 61, Abschnitt I Nr. 6 c HBauO: ortsfeste Behälter sonstiger Art mit einem Brutto-Rauminhalt bis zu 50 m³ und einer Höhe bis zu 3 m.

Seit 1. Januar 2026 gilt die neue Hamburgische Bauordnung; die Grenze ist gleich geblieben.

Die Landesbauordnung wurde zuletzt geändert, und wir konnten die geltende Fassung dieser Nummer noch nicht im amtlichen Wortlaut prüfen.

Quelle: Hamburgische Bauordnung. HBauO v. 06.01.2025 (HmbGVBl. S. 93), geändert 19.08.2025 (S. 506), 18.11.2025 (S. 679), 09.09.2026 (S. 243); geprüft wurde die nichtamtliche Lesefassung, Stand 25.09.2025. Geprüft am 7.11.2026.

Überlauf und Versickerung

Auf Wohngrundstücken bis 250 m² angeschlossener Fläche ist Versickern erlaubnisfrei, außerhalb der Schutzzonen I und II und ohne Altlasten. Die Anlage musst du anzeigen. (Niederschlagswasserversickerungsverordnung, § 32a HWaG)

Geht der Überlauf in den Kanal, entscheidet die Entwässerungssatzung deiner Gemeinde. Überlauf richtig planen

Nutzung im Haus

Für WC und Waschmaschine gilt bundesweit die Trinkwasserverordnung: Anzeige beim Gesundheitsamt vier Wochen vor Baubeginn (§ 12), keine Verbindung zur Trinkwasserleitung, Kennzeichnung der Leitungen (§ 13). Mehr dazu

Check für Hamburg

Wo liegt das Grundstück?
Form und Außenmaße

Womit wird geheizt?
Wohin läuft der Überlauf?

Ersteinschätzung, keine Rechtsberatung. Auch ohne Bauantrag gelten der Bebauungsplan, örtliche Satzungen (z. B. Gestaltungs- oder Baumschutzsatzung), das Nachbarrecht deines Landes und der Brandschutz. Verbindlich entscheidet die Bauaufsichtsbehörde. Im Zweifel dort vorher anfragen, das kostet meist nichts.

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