Zisternen-Zenzi

Zisterne in Bremen: Genehmigung und Pflichten

In Bremen sind Behälter bis 50 m³ und 3 m Höhe verfahrensfrei. Eine Zisterne für Haus und Garten braucht damit in aller Regel keinen Bauantrag.

Die Regel

§ 61 Abs. 1 Nr. 6 c BremLBO: ortsfeste Behälter sonstiger Art mit einem Bruttorauminhalt bis zu 50 Kubikmeter und einer Höhe bis zu 3 Meter.

Quelle: Bremische Landesbauordnung. Fassungsdatum auf der Quelle nicht angegeben. Geprüft am 7.11.2026.

Überlauf und Versickerung

Auf überwiegend zum Wohnen genutzten Grundstücken unter 1.000 m² befestigter Fläche ist Versickern erlaubnisfrei. Unterirdische Anlagen nur für unbelastetes Wasser. (§ 44 BremWG)

Geht der Überlauf in den Kanal, entscheidet die Entwässerungssatzung deiner Gemeinde. Überlauf richtig planen

Nutzung im Haus

Für WC und Waschmaschine gilt bundesweit die Trinkwasserverordnung: Anzeige beim Gesundheitsamt vier Wochen vor Baubeginn (§ 12), keine Verbindung zur Trinkwasserleitung, Kennzeichnung der Leitungen (§ 13). Mehr dazu

Check für Bremen

Wo liegt das Grundstück?
Form und Außenmaße

Womit wird geheizt?
Wohin läuft der Überlauf?

Ersteinschätzung, keine Rechtsberatung. Auch ohne Bauantrag gelten der Bebauungsplan, örtliche Satzungen (z. B. Gestaltungs- oder Baumschutzsatzung), das Nachbarrecht deines Landes und der Brandschutz. Verbindlich entscheidet die Bauaufsichtsbehörde. Im Zweifel dort vorher anfragen, das kostet meist nichts.

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