Zisterne in Bremen: Genehmigung und Pflichten
In Bremen sind Behälter bis 50 m³ und 3 m Höhe verfahrensfrei. Eine Zisterne für Haus und Garten braucht damit in aller Regel keinen Bauantrag.
Die Regel
§ 61 Abs. 1 Nr. 6 c BremLBO: ortsfeste Behälter sonstiger Art mit einem Bruttorauminhalt bis zu 50 Kubikmeter und einer Höhe bis zu 3 Meter.
Quelle: Bremische Landesbauordnung. Fassungsdatum auf der Quelle nicht angegeben. Geprüft am 7.11.2026.
Überlauf und Versickerung
Auf überwiegend zum Wohnen genutzten Grundstücken unter 1.000 m² befestigter Fläche ist Versickern erlaubnisfrei. Unterirdische Anlagen nur für unbelastetes Wasser. (§ 44 BremWG)
Geht der Überlauf in den Kanal, entscheidet die Entwässerungssatzung deiner Gemeinde. Überlauf richtig planen
Nutzung im Haus
Für WC und Waschmaschine gilt bundesweit die Trinkwasserverordnung: Anzeige beim Gesundheitsamt vier Wochen vor Baubeginn (§ 12), keine Verbindung zur Trinkwasserleitung, Kennzeichnung der Leitungen (§ 13). Mehr dazu