Zisternen-Zenzi

Zisterne in Brandenburg: Genehmigung und Pflichten

In Brandenburg sind drucklose Behälter bis 30 m³ verfahrensfrei. Eine Zisterne für Haus und Garten braucht damit in aller Regel keinen Bauantrag.

Die Regel

§ 61 Abs. 1 Nr. 6 f BbgBO: sonstige drucklose Behälter mit nicht mehr als 30 Kubikmeter Behälterinhalt.

Brandenburg erlaubt nur 30 m³, dafür ohne Höhengrenze. Gilt für drucklose Behälter.

Die Landesbauordnung wurde zuletzt geändert, und wir konnten die geltende Fassung dieser Nummer noch nicht im amtlichen Wortlaut prüfen.

Quelle: Brandenburgische Bauordnung. BbgBO v. 15.11.2018 (GVBl. I Nr. 39); Viertes ÄndG v. 29.06.2026 (GVBl. I Nr. 20) nicht im Wortlaut geprüft. Geprüft am 7.11.2026.

Überlauf und Versickerung

Versickern ist erlaubnisfrei, bevorzugt flächig über mindestens 20 cm bewachsenen Boden und mit mindestens 1 m Abstand zum mittleren höchsten Grundwasser. (BbgVersFreiV)

Geht der Überlauf in den Kanal, entscheidet die Entwässerungssatzung deiner Gemeinde. Überlauf richtig planen

Nutzung im Haus

Für WC und Waschmaschine gilt bundesweit die Trinkwasserverordnung: Anzeige beim Gesundheitsamt vier Wochen vor Baubeginn (§ 12), keine Verbindung zur Trinkwasserleitung, Kennzeichnung der Leitungen (§ 13). Mehr dazu

Check für Brandenburg

Wo liegt das Grundstück?
Form und Außenmaße

Womit wird geheizt?
Wohin läuft der Überlauf?

Ersteinschätzung, keine Rechtsberatung. Auch ohne Bauantrag gelten der Bebauungsplan, örtliche Satzungen (z. B. Gestaltungs- oder Baumschutzsatzung), das Nachbarrecht deines Landes und der Brandschutz. Verbindlich entscheidet die Bauaufsichtsbehörde. Im Zweifel dort vorher anfragen, das kostet meist nichts.

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